Detailansicht Urteil
Auch der Umlaufbeschluss im schriftlichen Verfahren muss zu seiner Wirksamkeit verkündet werden, § 23 Abs. 3 WEG
OLG Celle, AZ: 4 W 82/06, 08.06.2006
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Widerruf Beschluss schriftlich Umlagebeschluss Einstimigkeit Anfechten Mitteilung Verwalter Kenntnis
Ähnliche Urteile
- Streiwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Garageneigentümer müssen Garagentore selber Instand setzen / abweichende Kostenregelung in der Teilungserklärung ist nicht mehr wirksam; §§ 16 Abs. 2, 47 WEG
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Neue Hausverwaltung muss sich den Eigentümern persönlich vorstellen
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kurioses Beirat Gegenabmahnung Abschleppen Arzthaftung Treppenlift Protokoll Eigenbedarfskündigung Veränderung Tierhaltung Nachbarrecht Abmahnung Makler Verkehrsunfall Organisationsbeschluss Garage Schimmel Verwalter Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Verwaltungsbeirat Kündigung Nutzungsentschädigung Wurzeln Sondereigentum Wirtschaftsplan Beschluss Mietminderung Anfechtungsklage Jahresabrechnung Teilungserklärung Eigentümerversammlung Telefonwerbung Miete
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!