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Optische Veränderung als Gebrauchswerterhöhung gemäß §§ 22 Abs. 1 bis 3, 14 Nr. 1 WEG ?
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 224/11, 14.12.2012
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- Keine bauliche Veränderung ohne Zustimmung der Gemeinschaft - Beseitigungsanspruch kann mit Beschlussersetzungsklage erwidert werden; §§ 10, 20 WEG; 1004 BGB
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