Detailansicht Urteil
Gartenzaun als bauliche Veränderung, §§ 1004 BGB, 15 Abs. 3, 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG
LG Köln, AZ: 29 T 181/07, 30.01.2008
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Köln, AZ: 16 Wx 33/08, 16.04.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zaun Garten Gemeinschaftsgarten Sondernutzungsrecht bauliche Veränderung ZUstimmung Beeinträchtigung Gartenzaun REchtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Eigentümer Miteigentümer Gemeinschaftseigentum
Ähnliche Urteile
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
- Anspruch aus § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG auf Anbringung einer Wallbox betrifft nur das Ob, nicht das Wie
- Kein zwingender Anspruch auf Rückbau einer baulichen Veränderung - Nachträgliche Genehmigung, u.U. gegen Auflagen, zulässig
- Wie bestimmt muss ein Beschluss zur Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Beirat Einstimmigkeit Verwalter Tierhaltung Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Teilungserklärung Sondereigentum Telefonwerbung Mietminderung Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung Schimmel Veränderung Protokoll Abmahnung Kurioses Verkehrsunfall Treppenlift Anfechtungsklage Organisationsbeschluss Wohnungseigentümer Makler Arzthaftung Beschluss Verwaltungsbeirat Garage Nachbarrecht Nutzungsentschädigung Wurzeln Kündigung Abschleppen Miete
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!