Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Liquiditätsengpass zum Jahresbeginn kann Sonderumlage rechtfertigen / Zum Anspruch auf Betreten des Sondereigentums
AG Riesa, AZ: 6 C 407/21, 28.10.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist jeder Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, das Betreten seines Sondereigentums und andere Einwirkungen auf dieses und das gemeinschaftliche Eigentum zu dulden, die den Vereinbarungen oder Beschlüssen entsprechen oder wenn keine entsprechenden Vereinbarungen oder Beschlüsse bestehen, aus denen ihm über das geordnete Zusammenleben unvermeidlichen Maß hinaus kein Nachteil erwächst.

Eine Sonderumlage kann auch zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen zu Beginn des Wirtschaftsjahres beschlossen werden.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop