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WEG-Verwalter kann keine Grundbuchänderung vornehmen; §§ 9a, 9b WEG; 29 GBO
OLG Karlsruhe, AZ: 14 W 59/22, 30.12.2022
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Vertreter Brundbuchamt Teilungserklärung
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