Detailansicht Urteil
Zur Aufrechnungslage eines Erwerbers von mängelbehafteten Wohnungseigentum, §§ 320, 637, 641 BGB; 21 Abs. 2, 27 Abs. 2, Abs. 3 S. 3 WEG
OLG Stuttgart, AZ: 10 U 33/12, 03.07.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümer Mangel Haus Hauskauf Wohnung Eigentumswohnung Erwerb Kauf Mangelbeseitigung Anspruch Immobilie Rechtsanwalt Frank Dohrmann Werkvertrag Werkvertragsrecht Gewährleistung
Ähnliche Urteile
- Tagesordnung muss mit der Einberufung bekannt gemacht werden / Zur Zweckbindung der Erhaltungsrücklage - Photovoltaikanlage als modernisierende Instandsetzungsmaßnahme? - § 19 WEG
- Verwalter darf WEG auch ohne Beschluss uneingeschränkt vertreten / Beschluss zur Auftragsvergabe eines "analogen" Angebots ist zu unbestimmt
- Nichtigkeit mangels Beschlusskompetenz der Gemeinschaft für das Verlegen eines Aufputzkanal im Sondereigentum; §§ 14, 20 Abs. 2 WEG
- Verwalter muss bei Wasserschaden im Sondereigentum unverzüglich tätig werden; § 27 WEG
- Zur Begründung neuer Kostenverteilerschlüssel und Lasten; §§ 16, Abs. 2 S. 2, 16 Abs. 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abschleppen Gegenabmahnung Anfechtungsklage Kündigung Telefonwerbung Jahresabrechnung Makler Kurioses Nachbarrecht Mietminderung Beirat Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Tierhaltung Teilungserklärung Verwaltungsbeirat Treppenlift Verkehrsunfall Abmahnung Wurzeln Garage Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Veränderung Beschluss Protokoll Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Sondereigentum Verwalter Arzthaftung Schimmel Miete Eigenbedarfskündigung Wirtschaftsplan
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!