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Eigentümer haben beim Wirtschaftsplan Ermessen bzgl. der Vorschüsse, nicht aber bzgl der Kostenverteilung; §§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 1 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 1/23, 06.02.2023
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Änderung KOstenverteilerschlüssel
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