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Keine Baugebehmigung ohne zivilrechtliche Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft; §§ 25 WEG; 42 VWGO
VG Minden, AZ: 9 K 829/20, 06.07.2022
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Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop bauliche Veränderung nutzungsänderung
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