Detailansicht Urteil
Zur Nutzung von Stellplätzen für Pkw bei gemeinschaftlichem Grundstück, §§ 743 Abs. 2, 1011 BGB
LG Wuppertal, AZ: 9 S 328/04, 14.04.2005
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Auto Pkw parken Nutzung Stellplatz Fläche Stellfläche Garage gemeinschaftliche Nutzung Gemeinschaftseigentum Eigentum grundstück Miteigentümer Miteigentum Gebrauchsregelung Halten Befahren Hof Garagenhof Stellplatz Behinderung behindern Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Inwieweit ist der Unterverpächter zur Überprüfung der Versorgungsleitungen verpflichtet?
- Schadensersatzanspruch des Mieters wegen fehlerhafter Haus-Elektroinstallationen eines Altbaus
- Vermieter haftet für einen durch Kabelbrand dem Mieter entstandenen Schaden
- Muss der Vermieter anlasslose Generalinspektionen von Elektroleitungen und -geräten vornehmen?
- Vermieter kann die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht für die Küche mittels Leihvertrag nicht auf den Mieter abwälzen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Kündigung Teilungserklärung Einstimmigkeit Miete Beschluss Makler Nutzungsentschädigung Mietminderung Abschleppen Treppenlift Jahresabrechnung Kurioses Protokoll Garage Anfechtungsklage Abmahnung Arzthaftung Eigenbedarfskündigung Wirtschaftsplan Veränderung Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung Beirat Organisationsbeschluss Verwalter Nachbarrecht Verkehrsunfall Tierhaltung Gemeinschaftseigentum Wurzeln Sondereigentum Verwaltungsbeirat Telefonwerbung Gegenabmahnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Diese Grundsätze lassen sich nicht ohne weiteres auf Miteigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz übertragen, da in der Teilungserklärung bereits abschließende Vereinbarungen getroffen wurden, so dass eine Freifläche ohne Zustimmung aller betroffenen Eigentümer nicht zum Parken von Fahrzeugen genutzt werden darf.