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Zum Streitwert eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens im Mietrecht, §§ 485 Abs. 2 Nr. 1, 485ff ZPO, 41 Abs. 1, 41 Abs. 5 S. 1, 63 Abs. 1 GKG
OLG Hamburg, AZ: 4 W 138/12, 20.02.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Miete Mietrecht Streitwert Gebührenwert Geschäftswert Mieter Beweissicherungsverfahren Vermieter Jahresmiete Mangel Mängel Minderung Mietminderung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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