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Zum Streitwert eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens im Mietrecht, §§ 485 Abs. 2 Nr. 1, 485ff ZPO, 41 Abs. 1, 41 Abs. 5 S. 1, 63 Abs. 1 GKG
OLG Hamburg, AZ: 4 W 138/12, 20.02.2009
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Der Wert eines selbständigen Beweisverfahrens, das auf die Feststellung von Mängeln einer Mietwohnung gerichtet ist, ist gem. § 41 Abs. 5 GKG nach dem Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung zu bestimmen (vgl. auch OLGR Düsseldorf 2007, 535; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn. 3768), ohne dass vom Mieter geltend gemachte Minderungs- und/oder Zurückbehaltungsrechte oder aus diesem Grunde aufgelaufene Mietrückstände werterhöhend zu berücksichtigen wären.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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