Detailansicht Urteil
Balkonaufstockung als bauliche Veränderung, §§ 22 Abs. 1 und Abs. 2 WEG, 559 BGB
AG Konstanz, AZ: 12 C 10/07, 25.10.2007
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Konstanz, AZ: 12 C 17/07, 13.03.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: bauliche Veränderung Anfechtung Anfechtungsklage Balkon BAlkonaufbau Neuerichtung Balkonerweiterung Licht Sicht Lichteinfall Überdachung Balkonüberdachung Einbau neu Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Verglasung Balkonverglasung optische Beeinträchtigung architektonische Gesamtbild
Ähnliche Urteile
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Gesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen GbR sind in WEG-Vefahren nicht klage- und anfechtungsbefugt
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
- Nicht zertifizierter Verwalter kann seit dem 01.12.2020 nicht wiedergewählt werden / keine rückwirkende Änderung der Kostenverteilung zulässig
- Absenkungsbeschluss (mehrheitlicher Umlaufbeschluss) nach § 23 Abs. 3 S. 3 WEG ist nicht isoliert anfechtbar
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kurioses Kündigung Teilungserklärung Anfechtungsklage Beirat Telefonwerbung Sondereigentum Protokoll Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Verwalter Miete Arzthaftung Abschleppen Wurzeln Veränderung Nachbarrecht Organisationsbeschluss Tierhaltung Eigenbedarfskündigung Makler Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum Treppenlift Mietminderung Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Gegenabmahnung Schimmel Beschluss Garage Abmahnung Eigentümerversammlung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!