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Wohnungseigentümer darf keine Vögel aus dem Fenster füttern; §§ 1004, 823 BGB
AG Offenbach am Main, AZ: 320 C 71/21, 06.04.2023
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Tauben krankheit Verschmutzung Gemeinschaftseigentum Schadenersatz Schadensersatz
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