Detailansicht Urteil
Keine bauliche Veränderung ohne Zustimmung der Gemeinschaft - Beseitigungsanspruch kann mit Beschlussersetzungsklage erwidert werden; §§ 10, 20 WEG; 1004 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 140/22, 17.03.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Swimmingpool Schwimmbad Swimming-Pool Genehmigung Erlaubnis
Ähnliche Urteile
- Wohnungseigentümer müssen Kameraattrappen und bauliche Veränderungen nicht dulden - Klage auf Unterlassen auch ohne Beschluss zulässig -Kein Zurückbehaltungsrecht zwischen Geldforderung und Unterlassungs-/Beseitigungsanspruch
- Wohnungseigentümer hat eigenen Anspruch auf Beseitigung eines Balkon-Sichtschutzes; §§ 9a, 20 WEG; 1004 BGB
- 2m hoher Sichtsschutzzaun in Eigentümergemeinschaft stellt keine Beeinträchtigung i.S.d. § 14 WEG dar
- Wie bestimmt muss ein Beschluss über die Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
- Wohnungseigentümer muss eine 2 m X 1 m große Sichtschutzwand nicht dulden
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Eigenbedarfskündigung Tierhaltung Abmahnung Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Treppenlift Garage Organisationsbeschluss Miete Verkehrsunfall Protokoll Schimmel Nutzungsentschädigung Mietminderung Beschluss Veränderung Kündigung Kurioses Beirat Verwaltungsbeirat Verwalter Wirtschaftsplan Gegenabmahnung Telefonwerbung Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Makler Nachbarrecht Teilungserklärung Abschleppen Wohnungseigentümer Arzthaftung Anfechtungsklage Wurzeln
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!