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Abnahmeprotokoll einer Wohnungsübergabe ist als deklaratorisches Anerkenntnis zu werten; § 546 BGB
AG Bottrop, AZ: 11 C 184/22, 01.06.2023
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wohnungsabnahme Schönheitsreparaturen
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