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Ausgeschiedener Wohnungseigentümer muss Verwalter den Eigentümerwechsel bekannt geben (str.)
AG Wiesbaden, AZ: 91 C 1245/22, 06.02.2023
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Ein ausscheidender Wohnungseigentümer ist verpflichtet, dem Verwalter den Eigentümerwechsel mitzuteilen, wenn dieser den ausgeschiedenen Wohnungseigentümer wegen rückständiger Hausgelder anmahnt.

Unterlässt der ausgeschiedene Eigentümer die Mitteilung, kann er zwar nicht wegen der Hausgelder in Anspruch genommen werden, wohl aber wegen der vergebens aufgewandten Rechtsverfolgungskosten.
Die Entscheidung ist kontrovers zu betrachten. Grds. muss sich jede Partei die für ihren Prozess erforderliche Informationen selber beschaffen. Eine Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Prozessgegners besteht insoweit nicht. Dass der neu eingetretene Eigentümer die Anzeige gegenüber dem Verwalter unterlassen hat, mag vielleicht gegen diesen einen Anspruch begründen, nicht aber gegen den ausgeschiedenen Eigentümer.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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