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Wer muss die Zustimmung zur Veräußerung von Wohneigentum nach § 12 WEG erteilen?
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 92/22, 15.06.2023
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des LG Frankfurt scheint vertretebar. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte entscheiden, wenn die Teilungserkärung die Verwalterzustimmung zur Veräußerung vorsieht. Vieles spricht dafür, dass der Verband dann nicht der richtige Klagegegner wäre, da die Teilungserklärung dem Verwalter weitgehende Befugnisse einräumen kann, die auch durch das WoMEG nicht beseitigt werden können.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Verwalterzustimmung Bottrop
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