Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Zur Wahl eines Verwalters und zur Beschlussersetzungsklage eines vom Gericht zu bestimmenden Verwalters ; §§ 23, 27 WEG
AG Essen-Steele, AZ: 21 C 21/22, 03.05.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Eine Tagesordnung, in der es heißt, es solle zum Thema "Bestellung der Verwaltung, interne Verwaltung, externe Verwaltung" entschieden werden, genügt mit Blick auf die protokollierte Beschlussfassung über die Bestellung eines Verwalters nicht.

Derjenige, der sich für die Position des Verwalters zur Wahl stellt, darf an der entsprechenden Abstimmung mitwirken.

Zu den Eckpunkten des Verwaltervertrags, die bei der Bestellung in wesentlichen Umrissen geregelt werden bzw. bekannt sein müssen, gehören Laufzeit und Vergütung.

Die durch das Gericht zu treffende Ermessensentscheidung darf das Selbstbestimmungsrecht der Wohnungseigentümer nur insoweit beschränken, als dies aufgrund der zu regelnden Angelegenheit und zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes unbedingt nötig ist. Es ist stets zu prüfen, ob und ggf. auf welche Weise es den Wohnungseigentümern ermöglicht werden kann, noch selbst in eigener Regie eine Entscheidung zu treffen.

Nach dieser Maßgabe ist die Entscheidung über die Person des Verwalters der Versammlung der Wohnungseigentümer zu überlassen, wenn neben drei professionellen Hausverwaltungen auch eine Verwaltung durch einen Wohnungseigentümer in Betracht kommt.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop