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Gericht muss fristwahrende Anfechtungsklage nicht auf fehlerhafte Zustelladresse überprüfen; § 167 ZPO
LG Aurich, AZ: 1 S 83/21, 10.09.2021
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des LG Aurich 1 S 83/21 wurde urch den BGH V ZR 215/21 aufgehoben und wegen Rechtsfehler zurückverwiesen.
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 215/21, 21.07.2023
-
AG Emden, AZ: 5 C 373/20, 10.06.2021
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop demnächst Zustellung Anfechtungsfrist
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