Detailansicht Urteil
Zum Streitwert einer Beschlussanfechtung eines Grundlagenbeschlusses über eine Sanierung; §§ 44 Abs. 1 WEG; 49 GKG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 222/22, 15.06.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Instandsetzung Instandhaltung Bottrop
Ähnliche Urteile
- Streiwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Streitwert für Streit um Trittschall ist mit 30.000,00 € festzusetzen;
- Streitwert für die Anfechtung einer Jahresabrechnung ist der Nennbetrag; §§ 28 Abs. 2 WEG; 49 GKG
- Streitwert bei der Anfechtung von Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnung ist der Nennbetrag begrenzt durch § 49 GKG
- Zum Streitwert und Beschwerdewert eines angefochtenen Wirtschaftsplans / Zur Umdeutung eines nach dem Wortlaut nichtigen Beschlusses eines Wirtschaftsplanes; §§ 28 WEG; 49 GKG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Schimmel Jahresabrechnung Abmahnung Verwaltungsbeirat Verwalter Verkehrsunfall Veränderung Arzthaftung Nachbarrecht Mietminderung Beschluss Abschleppen Telefonwerbung Garage Protokoll Treppenlift Kündigung Gegenabmahnung Beirat Eigenbedarfskündigung Wurzeln Organisationsbeschluss Sondereigentum Anfechtungsklage Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Kurioses Tierhaltung Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Wohnungseigentümer Miete Nutzungsentschädigung Makler
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!