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Mieter muss sich nach Kündigung durch Vermieter nicht über die Bereitschaft zur Herausgabe der Mieträume erklären; §§ 91, 257, 259 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZB 537/22, 28.06.2023
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop erklärungspflicht Auskunft
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