Detailansicht Urteil
Die Abrechnungspflicht trifft denjenigen Verwalter, der im Zeitpunkt der Fälligkeit dieser Pflicht das Verwalteramt innehat, § 28 Abs. 3 WEG.
OLG Celle, AZ: 4 W 107/05, 08.06.2005
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Zweibrücken, AZ: 3 W 153/06, 11.05.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Jahresabrechnung Verwalter WEG-Verwalter Wohnungsverwalter fällig Fälligkeit Abrechnung Frist Ablauf Wirtschaftsjahr Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wohnungseigentümer Wohnungeigentümergemeinschaft Abwahl Neuwahl Abrechnungsreife Rechenschaft Rechnungslegung
Ähnliche Urteile
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nutzungsentschädigung Protokoll Jahresabrechnung Miete Teilungserklärung Verkehrsunfall Einstimmigkeit Gegenabmahnung Eigentümerversammlung Sondereigentum Abschleppen Eigenbedarfskündigung Beirat Verwalter Makler Wirtschaftsplan Telefonwerbung Organisationsbeschluss Kurioses Garage Verwaltungsbeirat Schimmel Tierhaltung Mietminderung Wurzeln Veränderung Wohnungseigentümer Anfechtungsklage Abmahnung Arzthaftung Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Treppenlift Kündigung Beschluss
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!