Detailansicht Urteil
Zur Haftung und Beweislast beim Herabfallen eines mit einer Ampelanlage ausgestatteten Tores einer Tiefgarage der Eigentümergemeinschaft
AG München, AZ: 1290 C 17690/22 WEG, 28.04.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schaden auto Kfz Dach Beschädigung beule herabsenken Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Rückgabe der Wohnung aufgrund verbotener Eigenmacht des Vermieters kann durch fristlose oder ordentliche Kündigung des Vermieters verhindert werden; § 864 BGB
- Sofortiges Anerkenntnis? - Nachweis des nicht erfolgten Zugangs einer Rechnung obliegt dem Adressaten - Absender obliegt nur die sekundäre Darlegungslast
- Zum rechtmäßigen Ausschluss von einer Eigentümerversammlung - Zu den Grenzen einer Protokollierungsklausel in der Teilungserklärung
- Fristlose Kündigung, wenn Mieter Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung vollstreckt, die Mängel nicht beseitigt und weiter die Mieten kürzt, weil die Mängel nicht behoben sind?
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abschleppen Gemeinschaftseigentum Gegenabmahnung Arzthaftung Veränderung Miete Makler Mietminderung Tierhaltung Protokoll Nachbarrecht Verwalter Garage Schimmel Sondereigentum Teilungserklärung Anfechtungsklage Abmahnung Eigentümerversammlung Treppenlift Kündigung Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Wirtschaftsplan Telefonwerbung Kurioses Wurzeln Beirat Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Beschluss Organisationsbeschluss
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!