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Keine Zustimmung zur Unterteilung von Wohneigentum erforderlich; §§ 8, 25 WEG
OLG Hamm, AZ: 15 W 403/23, 29.12.2023
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Es ist anerkannt, dass ein Wohnungseigentümer sein Wohnungseigentum analog § 8 WEG in mehrere selbstständige Wohnungseigentumsrechte unterteilen kann, ohne dass er dazu nach dem Gesetz der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder
Dritter bedarf.

Nach § 25 Abs. 2 S. 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer eine Stimme (sog. Kopfprinzip). In einem solchen Fall kann durch die Unterteilung als solche schon deshalb keine Änderung des Stimmrechts eintreten, weil sich durch die bloße Unterteilung die Anzahl der Wohnungseigentümer und damit die Stimmenzahl nicht ändert.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop