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Wie bestimmt muss ein Beschluss zur Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
AG Bottrop, AZ: 20 C 28/23, 09.02.2024
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Beschlüsse müssen "aus sich heraus" verständlich bzw. auszulegen sein. Dabei darf der Wortlaut inhaltlich Bezug auf außerhalb des protokollierten Beschlusses liegende Urkunden oder Schriftstücke nehmen.

Bei baulichen Veränderungen muss hinreichend bestimmt sein, welche konkreten Maßnahmen vorgenommen werden sollen (s. nur OLG Hamm ZMR 2005, 306). Soll einer baulichen Maßnahme zugestimmt werden, muss in der Regel das Ausmaß, etwa durch Beschreibung oder Beifügung von Plänen, hinreichend deutlich gemacht werden.

Dabei ist es durchaus zulässig, für die Ausführung einen Spielraum zu lassen (vgl. OLG München OLGR 2006, 847). Es muss lediglich deutlich werden, welche neue ,,Sollzustandsbestimmung" für die Liegenschaft geschaffen werden soll (Bärmann, aaO § 23 Rn. 89). Insgesamt gilt, dass die Anforderungen an eine hinreichende Bestimmtheit nicht überspannt werden dürfen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop