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Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
LG Essen, AZ: 15 T 54/25, 16.04.2025
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AG Gladbeck, AZ: 11 C 56/24, 23.01.2025
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Streitwert HAusverbot besuchsrechrt Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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