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Rechtsschutzversicherung muss auch sich selbst vertretenden Rechtsanwalt bezahlen
BGH Karlsruhe, AZ: IV ZR 188/08, 10.11.2010
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Vertritt sich ein rechtsschutzversicherter Rechtsanwalt in einem Zivilverfahren selber, so ist die Rechtsschutzversicherung verpflichtet, die Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten, die bei der Beauftragung eines anderen Rechtsanwaltes entstanden wären.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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