Detailansicht Urteil
Heizkostenabrechnung darf nicht getrennt von der Jahresabrechnung erstellt werden; § 28 Abs. 3 und Abs. 5 WEG
LG München I, AZ: 1 S 4470/11, 08.08.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG München, AZ: 32 Wx 32/12, 06.09.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 251/10, 17.02.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: HKV Heizkosten Heizkostenverordnung HeizKVO Abrechnung Wohnungseigentümer versammlung Abfechtung beschluss getrennt getrennte
Ähnliche Urteile
- Streiwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
- Beschlussfassung über Gesamtabrechnug führt zur Teinichtigkeit; §§ 28 WEG, 139 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abschleppen Einstimmigkeit Gemeinschaftseigentum Telefonwerbung Garage Makler Teilungserklärung Sondereigentum Veränderung Nachbarrecht Verwaltungsbeirat Anfechtungsklage Wohnungseigentümer Treppenlift Organisationsbeschluss Wirtschaftsplan Protokoll Kurioses Verkehrsunfall Beschluss Beirat Nutzungsentschädigung Kündigung Eigentümerversammlung Jahresabrechnung Eigenbedarfskündigung Tierhaltung Mietminderung Wurzeln Arzthaftung Abmahnung Schimmel Verwalter Miete Gegenabmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!