Detailansicht Urteil
Anspruch auf Änderung des Kostenverteilerschlüssels besteht nur bei Mehrbelastung von mehr als 25 %; §§ 5 Abs. 4 Satz 1, 8 Abs. 2, 10 Abs. 2 Satz 3 WEG; 133, 157 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 174/09, 10.06.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 2/10, 10.06.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 131/10, 17.12.2010
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kosten Veränderung verteilung Kostenverteilung Anspruch Änderung Mehrbelastung Hausgeld Wohngeld Gemeinschaft WEG Wohnungseigentümergemeinschaft Individualanspruch Nebenkosten ausbau Dachboden Dachgeschoss bauliche veränderung intensivere Nutzung Zustimmung Kostenverteilerschlüssel MEA Miteigentumsanteile Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Wohnungseigentümer haftet nicht als Zustandsstörer für die Beseitigung baulicher Veränderungen / Zum Anspruch auf Einräumung des Mitbesitzes gegenüber der Gemeinschaft / Zur Verjährung von Beseitigungsansprüchen
- Zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs nach altem und neuem WEG-Recht / Zur Nutzung nicht zu Wohnzwecken dienenden Teileigentum; §§ 8, 9a WEG; 1004 BGB
- WEG-Reform macht aus Sondernutzungsrecht kein Sondereigentum; §§ 3 Abs. 1, 16 Abs. 2 WEG
- Parken auf dem Gemeinschaftseigentum ohne Genehmigung verboten/ Geparkter PKW kann optische Beeinträchtigung darstellen.
- Hundeverbot für Feriengäste in Eigentümergemeinschaft zulässig
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gemeinschaftseigentum Wirtschaftsplan Schimmel Teilungserklärung Sondereigentum Jahresabrechnung Veränderung Verwaltungsbeirat Miete Gegenabmahnung Nachbarrecht Eigenbedarfskündigung Anfechtungsklage Wurzeln Garage Treppenlift Abschleppen Verkehrsunfall Protokoll Organisationsbeschluss Kurioses Arzthaftung Beschluss Verwalter Wohnungseigentümer Beirat Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Mietminderung Abmahnung Makler Kündigung Nutzungsentschädigung Tierhaltung Telefonwerbung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Dabei gilt zu berücksichtigen, dass eine Änderung der Teilungserklärung gem. § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG auch nicht durch die Mehrheit der Eigentümer durchgesetzt werden kann, wenn der den Dachstuhl ausbauende Wohnungseigentümer mit der Mehrbelastung nicht einverstanden ist und die Grenzen einer Mehrbelastung von 25 % nicht überschritten sind.
In der Praxis sind der einzelne oder die übrigen Wohnungseigentümer gegen den den Dachstuhl ausbauenden Eigentümer nicht rechtsschutzlos. Denn sie können ihrerseits die Zustimmung zur Nutzung des Dachstuhls von einer höheren Beteiligung an den Gemeinschaftskosten abhängig machen. Dieser Anspruch steht nicht nur der Eigentümergemeinschaft zu, sondern jeder einzelne Wohnugnseigentümer kann diesen Anspruch als Individaulanspruch gegen den Willen der übrigen Eigentümer durchsetzen.