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Kein Ersatz der Umsatzsteuer für Ersatzbeschaffung von Privat bei fehlendem wirtschaftlichen Totalschaden, § 249 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 312/08, 22.09.2009
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Wählt der Geschädigte den Weg der Ersatzbeschaffung, obwohl nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot nur ein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten besteht, steht ihm jedenfalls dann kein Anspruch auf Ersatz von Umsatzsteuer zu, wenn bei der Ersatzbeschaffung keine Umsatzsteuer angefallen ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
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