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gutgläubiger Erwerb eines unterschlagenen Kfz auch bei gefälschtem Fahrzeugbrief möglich, §§ 164, 929, 932 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 92/12, 01.03.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: gutgläubiger ERwerb Auto Kauf Autokauf Vertreter offene Stellvertretung in fremdem NAmen im fremden Stellvertreter verdeckte Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
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