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Durch unsachgemäße Behandlung beschädigte Hecke entlang der Grundstücksgrenze kann zu Schadenersatz des Nachbarn führen, §§ 249 Abs. 1, 251 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 222/12, 25.01.2013
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des BGH stellt klar, dass auch eine Beschädigung von Pflanzen, insbesondere Bäume, Hecken und Sträucher, Schadensersatzansprüche auslösen kann. Zu ersetzen sind zum einen die erhöhten Gartenpflegearbeiten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes sowie ein Schadensersatzanspruch in Geld für die durch die Beschädigung eingetretene Wertminderung.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Hecke Garten Gartenhecke Begrenzung Nachbar Nachbargrundstück Schaden Schadensersatz
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