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Formunwirksame Kündigung eines Mietverhältnisses im anhängigen Gerichtsverfahren durch elektronisch übermittelten Schriftsatz (EGVP); § 568 Abs. 1 BGB
AG Wiesbaden, AZ: 92 C 4921/12, 12.03.2013
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des AG Wiesbaden zeigt, dass prozessuale Möglichkeit der elektronischen Übersendung von Schriftsätzen nicht zwangsläufig auch die formellen Voraussetzungen einer Kündigung erfüllen müssen. Bis zur höchstrichterlichen Klärung oder einer Änderung des Gesetzgebers bleibt jedenfalls ein erhebliches Risiko, der Schriftform bedürftige rechtsgeschäftliche Erklärungen in einem gerichtlichen Verfahren auf elektronischen Wege zu versenden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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