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Auch gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhobene Anfechtungsklage ist fristgerecht, wenn die Klage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung auf die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt wird; §§ 44; 46 Abs. 1 Satz 1; 48 Abs. 1 Satz 2 WEG; 263 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 62/09, 05.03.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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