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Eigentümergemeinschaft kann grds. Wohnungseigentum erwerben; §§ 10 Abs. 6, 21 Abs. 3, Abs. 4 WEG
OLG Celle, AZ: 4 W 213/07, 26.02.2008
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Eine Wohnungseigentümergemeinschaft infolge der Entscheidung des BGH vom 2. Juni 2005 (NZM 2005, 543), mit der der BGH die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft bejaht hat, als grundbuchfähig anzusehen.

Es ist nicht Sache des Grundbuchamtes oder des Vollstreckungsgerichtes im Zwangsversteigerungsverfahren, zu entscheiden, ob eine Maßnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung anzusehen ist.

Die Feststellung, ob eine Maßnahme dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung i. S. d. § 21 Abs. 4 WEG entspricht, ist im Rahmen einer Anfechtungsklage nach § 46 WEG zu treffen. Werden Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung nicht angefochten und sind sie bestandskräftig, so müssen sie auch vom Grundbuchamt und den Vollstreckungsgerichten beachtet werden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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