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außerordentliche Kündigung wegen nicht genehmigten Gitarrenunterricht des Mieters in der Wohnung §§ 535 Abs. 1, 563 Abs. 4 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 213/12, 10.04.2013
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Der BGH vertrat im vorliegenden Fall die Auffassung, dass ein erwachsener Sohn, der gemeinsam mit seiner Mutter in der von ihr angemieteten Wohnung wohnt, bei der Erteilung von Gitarrenunterricht in der Mietwohnung außerordeentlich gem. § 563 Abs. 4 BGB gekündigt werden kann, da die Ausübung von Musikunterricht mit einer Mietwohnung ohne Zustimmung des Vermieters nicht zuläsig sei. hierzu hat der BGH ausgeführt:

Unter den nach der Verkehrsanschauung zu bestimmenden Begriff des "Wohnens" fallen nur solche berufliche Tätigkeiten des Mieters, die in einer nicht nach außen in Erscheinung tretenden Weise ausgeübt werden. Geschäftliche Aktivitäten des Mieters, die der Mieter in ausschließlich zu Wohnzwecken vermieteten Räumen ausübt und die nach außen in Erscheinung treten, muss der Vermieter nicht ohne vorherige Vereinbarung dulden.

Eine Verpflichtung des Vermieters, eine vertragswidrige Nutzung der Mieträume zu gestatten, kommt nur dann in Betracht, wenn von der beabsichtigten Tätigkeit - was der Mieter darzulegen und zu beweisen hat - keine weitergehenden Einwirkungen auf die Mietsache oder Mitmieter ausgehen als bei einer üblichen Wohnnutzung (Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 165/08, NJW 2009, 3157).

Unter den nach der Verkehrsanschauung zu bestimmenden Begriff des "Wohnens" fallen lediglich solche berufliche Tätigkeiten, die der Mieter etwa im häuslichen Arbeitszimmer - in einer nicht nach außen in Erscheinung tretenden Weise ausübt. Der Senat hat beispielhaft hierfür die Unterrichtsvorbereitung eines Lehrers, die Telearbeit eines Angestellten, die schriftstellerische Tätigkeit eines Autors sowie den Empfang oder die Bewirtung von Geschäftsfreunden angeführt.

Die Ausübung einer Tätigkeit als Musiklehrer (hier: Gitarrenunterricht) fällt wegen des damit verbundenen Lärms nicht darunter, so dass das Mietverhältnis gekündigt werden kann.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
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