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HWS-Schleudertrauma kann auch bei fehlender medizinischer Indikation gegeben sein; §§ 287 ZPO; 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, 3 Nr. 1 und 2 PflVG, 823 Abs. 1 BGB
OLG Saarbrücken, AZ: 4 U 587/10, 28.02.2013
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Auch wenn das medizinische Erfahrungswissen zum sicheren Nachweis leichtgradiger Verletzungsfolgen und hieraus resultierender fortdauernder Beschwerden (hier: andauernde Beschwerden nach allenfalls mittelgradiger HWS-Distorsion) nicht in der Lage ist, kann das Gericht am Maßstab des § 287 ZPO seine Überzeugung von der Wahrheit der zu beweisenden Tatsache insbesondere auf die Glaubhaftigkeit und Plausibilität des Klägervortrag stützen.

Bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung im Bereich von 4 bis 6 km/h kann ein Verletzungsrisiko von 10 bis 30 vom Hundert gegeben sein. Bei einer Geschwindigkeitsänderung von etwa 14 km/h steigt dieses Risiko deutlich über 50 vom Hundert.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
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