Detailansicht Urteil
Bei leichter Fahrlässigkeit keine Haftung des Mieters; der Vermieter muss bei Leitungswasserschaden oder Brandschaden gegenüber der Gebäudeversicherung regulieren; §§ 242, 276, 548 BGB; 538 BGB a. F.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 28/04, 03.11.2004
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 62/06, 11.10.2006
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Haftung Sachschaden Wasser Fahrlässigkeit leichte grobe Vorsatz Haftpflichtversicherung Gebäudeversicherung Inanspruchnahme Regress Treu und Glauben dolo agit Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Feuchtigkeit Nässe Rohrbruch Klempnerarbeiten Mangelhafte Installation treuepflichten
Ähnliche Urteile
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
- Es kann nur Einen geben!!! Unrechtmäßiger zweiter Verwalter haftet als vollmachtloser WEG-Verwalter
- Grund für Eigenbedarfskündigung muss nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortbestehen
- Zu schwierigen Standardproblemen im Nachbarrecht: Kameraüberwachung, Grenzzaun, Überhang, zu geringe Grenzabstände, §§ 31, 32, 42 NachbG NRW, 908, 910, 1004 BGB
- Zum Anspruch auf Abberufung eines nichtzertifizierten Verwalters trotz bestandskräftiger Neubestellung; §§ 18, 19 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Verwaltungsbeirat Protokoll Makler Sondereigentum Verkehrsunfall Tierhaltung Wirtschaftsplan Treppenlift Abmahnung Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Beirat Abschleppen Anfechtungsklage Verwalter Garage Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung Mietminderung Teilungserklärung Nutzungsentschädigung Wurzeln Jahresabrechnung Nachbarrecht Gegenabmahnung Miete Kurioses Telefonwerbung Kündigung Schimmel Beschluss Wohnungseigentümer Veränderung Organisationsbeschluss
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!