Detailansicht Urteil
Bei leichter Fahrlässigkeit keine Haftung des Mieters; der Vermieter muss bei Leitungswasserschaden oder Brandschaden gegenüber der Gebäudeversicherung regulieren; §§ 242, 276, 548 BGB; 538 BGB a. F.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 28/04, 03.11.2004
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 62/06, 11.10.2006
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Haftung Sachschaden Wasser Fahrlässigkeit leichte grobe Vorsatz Haftpflichtversicherung Gebäudeversicherung Inanspruchnahme Regress Treu und Glauben dolo agit Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Feuchtigkeit Nässe Rohrbruch Klempnerarbeiten Mangelhafte Installation treuepflichten
Ähnliche Urteile
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
- Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach Drohung des Mieters mit dem Gebrauch einer Gaspistole
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Telefonwerbung Nachbarrecht Miete Abschleppen Wurzeln Kündigung Veränderung Kurioses Abmahnung Gegenabmahnung Anfechtungsklage Jahresabrechnung Gemeinschaftseigentum Verwalter Verwaltungsbeirat Garage Einstimmigkeit Organisationsbeschluss Makler Eigenbedarfskündigung Wohnungseigentümer Beschluss Treppenlift Protokoll Teilungserklärung Sondereigentum Beirat Tierhaltung Arzthaftung Nutzungsentschädigung Mietminderung Eigentümerversammlung Schimmel Wirtschaftsplan
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!