Detailansicht Urteil
Keine Zustimmungspflicht der Eigentümer für Errichtung einer behindertengerechten Rampe / keine Kostentragungspflicht der nicht zustimmenden Wohnungseigentümer, §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1, 16 Abs. 6 S. 1 WEG
AG Bonn, AZ: 27 C 202/10, 28.02.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kosten bauliche veränderung Treppe Wohnen Anspruch Anfechtung Anfechtungsklage Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Treppenlift
Ähnliche Urteile
- Wohnungeigentümer können Beeinträchtigungen einer gemeinsamen Grenzeinrichtung auch gegen Miteigentümer durchsetzen; §§ 14 WEG; 921, 1004 BGB
- Haftung eines Wohnungseigentümer nach nicht fachgerechten Dachausbau; §§ 14 WEG, 280, 286, 812, 906 BGB
- Anspruch auf barrierefreies Wohnen darf nicht ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer durchgesetzt werden; §§ 10 Abs. 6, 14, 22 WEG; 1004 BGB
- Können sachrechtliche Veränderungen beschlossen werden? - §§ 21 WEG; 890 BGB
- Trotz Klimawandels: Eigentümer hat kein Anspruch auf Duldung eines Klimagerätes auf dem Dach
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nachbarrecht Verwaltungsbeirat Beirat Eigenbedarfskündigung Verwalter Kündigung Abmahnung Sondereigentum Makler Beschluss Arzthaftung Schimmel Jahresabrechnung Mietminderung Telefonwerbung Veränderung Verkehrsunfall Organisationsbeschluss Eigentümerversammlung/ Wohnungseigentümer Abschleppen Teilungserklärung Treppenlift Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Wurzeln Gemeinschaftseigentum Tierhaltung Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Garage Kurioses Protokoll Wirtschaftsplan Gegenabmahnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!