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Jahresabrechung hat nach dem Einnahmen- und Ausgabenprinzip zu erfolgen; §§ 27, 28 WEG
AG Aachen, AZ: 86 C 1/07, 22.02.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Zusatzaufgaben Mehrvergütung Sondervergütung Prinzip Einnahme Überschuss
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