Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümergemeinschaft kann auf sich keine Zwangshypothek eintragen lassen, wenn der Titel nach altem Recht noch auf die übrigen Wohnungseigentümer ausgestellt ist, § 1115 Abs. 1 BGB
OLG München, AZ: 34 Wx 146/13, 25.04.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zwangsvollstreckung Wohngelder Hausgelder säumiger Wohnungseigentümer Eigentumswohnung Eintragung
Ähnliche Urteile
- Kosten der Zwangsverwaltung nach § 155 ZVG können nicht durch die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG beschränkt werden
- WEG-Verwalter bezahlt KFB nicht - Rechtsanwalt darf Vollstreckungsgebühren für jeden Schuldner gesondert abrechnen
- Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG geht staatsanwaltschaftlichem Vollstreckungsverbot nach § 111h Abs. 2 StPO vor
- Staat haftet für Wohngeldschulden einer geerbten Wohnung grds. nur mit dem Nachlass; §§ 21, 28 WEG; 1936, 1942 BGB, 780 ZPO
- WEG-Verwalter haftet auf Schadensersatz bei Nichtanmeldung von Forderungen gem. § 10 Abs. 1 S. 2 ZVG; §§ 27 Abs.1 Nr. 4 WEG; 280 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Makler Treppenlift Eigenbedarfskündigung Abmahnung Telefonwerbung Wurzeln Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Jahresabrechnung Anfechtungsklage Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Garage Tierhaltung Miete Protokoll Veränderung Beirat Gemeinschaftseigentum Verkehrsunfall Teilungserklärung Verwaltungsbeirat Verwalter Wohnungseigentümer Abschleppen Kurioses Einstimmigkeit Sondereigentum Nachbarrecht Arzthaftung Mietminderung Kündigung Gegenabmahnung Beschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Durch die mittlerweile anerkannte Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und ihre damit einhergehende Aktivlegitimation bei Wohngeldforderungen werden alte Titel, die noch auf die übrigen Wohnungseigentümer lauten, nicht unwirksam. Will die Eigentümergemeinschaft dennoch vollstrecken, dürfte ihr die Möglichkeit einer Titelumschreibung gegeben sein.