Detailansicht Urteil
Ein Katzennetz mit Ständerwerk an einem Balkon ist eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung; §§ 22 Abs. 1 S. 1, 14 Nr. 1 WEG
AG Oberhausen, AZ: 34 C 130/10, 10.05.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Zweibrücken, AZ: 3 W 44/98, 09.03.1998
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: bauliche veränderung ästhetischer Gesamteindruck Optik optischer Zustimmung Wohnungseigentümer Beseitigung Unterlassen Rechtsanwalt Franbk DOhrmann Bottrop Katzen Fangnetz
Ähnliche Urteile
- Erneuerung einer Aufzugsanlage ist keine Instandsetzung; §§ 21 Abs. 5, 22 WEG a.F.
- Genehmigung einer Klimaanlage auch ohne Klärung möglicher Immissionen zulässig; §§ 13 Abs. 2, 20 Abs. 4 WEG (sehr fraglich)
- Zur Zulässigkeit ein Wanddurchbruches einer tragenden Wand und den Grenzen der Beschlussfassung; § 21 WEG
- Bau einer Gartenlaube kann mehrheitlich beschlossen werden, wenn keine individuelle Beeinträchtigung gegeben ist; §§ 14, 22 Abs. 1 WEG
- Zum Anspruch auf Unterlassen einer zweckwidrigen Nutzung des Sondereigentums ( hier Eisdiele im Ladenlokal); §§ 10, 14 WEG; 1004 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Abmahnung Verkehrsunfall Organisationsbeschluss Kurioses Wurzeln Sondereigentum Mietminderung Arzthaftung Einstimmigkeit Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Protokoll Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Abschleppen Tierhaltung Verwaltungsbeirat Veränderung Nachbarrecht Wohnungseigentümer Miete Garage Wirtschaftsplan Treppenlift Beirat Telefonwerbung Schimmel Verwalter Teilungserklärung Beschluss Makler
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!