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Betriebskostenabrechung / Nebenkostenabrechnung ist kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis; §§ 556 Abs. 3 Satz 2 und 3, 556 Abs. 3 Satz 5 und 6, 782 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 62/12, 10.07.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mieter Vermieter Nebenkostenabrechnung Nachforderung Korrektur nachbesserung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop gewerblicher Mietvertrag Gewerbemietvertrag Gewerbemietrecht Gewerbeimmobilie
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