Detailansicht Urteil
Eine Prozesspartei, deren Parteifähigkeit in Streit steht, ist zur gerichtlichen Klärung dieser Frage als parteifähig zu behandeln, § 50 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: II ZB 9/09, 31.05.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Koblenz, AZ: 3 W 503/13, 12.09.2013
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 60/12, 26.04.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZB 226/03, 12.05.2004
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nicht Partei Scheinpartei nicht existente existierende erloschene verstorbene Prozessführungsbefugnis rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Erstattungsfähige Kosten: Überprüfung des vom Vermieter für eine Bedarfsperson geltend gemachten Eigenbedarfs durch einen Detektiv
- Räumungsklage nach Eigenbedarfskündigung - Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten
- Erstattung der Detektivkosten, die bei einem Kfz-Haftpflichtversicherer im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Versicherungsbetrug angefallen sind
- Sind Detektivkosten ersatzfähig oder muss der Arbeitgeber sie selbst tragen?
- Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Detektivkosten: Ermittlungen wegen Wettbewerbsverstoß
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wohnungseigentümer Teilungserklärung Nutzungsentschädigung Organisationsbeschluss Tierhaltung Verwalter Jahresabrechnung Anfechtungsklage Arzthaftung Kündigung Verwaltungsbeirat Beschluss Kurioses Treppenlift Veränderung Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Protokoll Abmahnung Nachbarrecht Telefonwerbung Verkehrsunfall Miete Mietminderung Abschleppen Sondereigentum Schimmel Gegenabmahnung Makler Garage Beirat Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit Wurzeln Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!