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Zurverfügungstellen eines Exposès oder einer Wohnflächenberechnung ist keine Beschaffenheitsvereinbarung; §§ 280, 311a, 346 Abs. 1, 434, 437 Nr. 2, 3, 441 Abs. 4 BGB
OLG Saarbrücken, AZ: 1 U 377/12, 28.08.2013
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OLG Bremen, AZ: 3 U 23/13, 21.11.2013
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Keywords: Immobilien Grundstück Haus notarieller Beurkundung arglistige Täuschung Vereinbarung Zusicherung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Mangel Anfechtung Bottrop falsche grundstücksangaben qm2 m2 qm Quadratmeterangaben
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