Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Zur Zweitwohnungssteuerpflicht bei nicht ehelicher Lebensgemeinschaft; §§ 227 AO; 3 Abs. 1, 2 KAG
VG Saarlouis, AZ: 3 K 1698/12, 06.09.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Eine Erwerbszweitwohnung, d.h. die aus beruflichen Gründen vorgehaltene weitere Wohnung, ist der Zweitwohnungsteuer unterworfen (BVerfG, Beschluss vom 17.02.2010, 1 BvR 529/10; OVG NRW, Beschluss vom 30.04.2013 - 14 A 875/13).

Dies gilt auch im Hinblick auf eine geltend gemachte Notwendigkeit der Zweitwohnung aufgrund einer Behinderung bzw. Krankheit (vgl. insoweit auch OVG NRW, Beschluss vom 23.01.2013 - 14 A 2187/10).

Eine Verletzung des Art. 6 Abs. 1 GG unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03) kommt nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige weder verheiratet ist noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt.

Im Übrigen wäre eine Schlechterstellung nur denkbar, wenn es sich bei der aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung des Steuerpflichtigen wegen überwiegender Nutzung materiell-rechtlich tatsächlich um eine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts handeln würde, die nur wegen der besonderen familiären Umständen nach zwingenden melderechtlichen Vorschriften nicht als Hauptwohnung angemeldet werden könnte (s. auch BVerfG, Beschluss vom 17.02.2010 - 1 BvR 529/09; Bayr. VGH, Beschluss vom 15.12.2010 - 4 ZB 10.1998).
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: RechtsanwalT Frank Dohrmann berufliche private gründe Familie Bottrop unverheiratete Verheiratete kommunale Abgabe Zweitbelegungssteuer Zweitwohnung Wochenendwohnung Zweitwohnsteuer Wohnsteuer Wohnungssteuer Wohnungsteuer Wohnsitz erster mehrere