Detailansicht Urteil
§ 940a Abs. 2 ZPO auf Gewerbemietraum nicht anwendbar
KG Berlin, AZ: 8 W 64/13, 05.09.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Hanau, AZ: 34 C 170/13, 17.09.2013
-
LG Köln, AZ: 1 T 147/13, 12.06.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Räumung gewerbliches Mietrecht analog Analogie Räumungsprozess Mieter Mietrückstand Zwangsvollstreckung einstweilige verfügung anordnung vorläufiger rechtsschutz rechtschutz Wohnung Gewerberaum Ladenlokal Geschäftsraummietvertrag Geschäftsraum gewerblicher Mietvertrag
Ähnliche Urteile
- Zur Feststellungsklage der Unwirksamkeit einer Kündung nach Erledigungserkärung des Vermieters aufgrund Zwangsräumung der Wohnung; § 256 Abs. 2 ZPO
- Einstweilige Verfügung nach § 940a Abs. 2 ZPO gegen Mitbewohner auf Räumung der Wohnung auch bei Einspruch des Mieters gegen ergangenes Versäumnisurteil
- Protokoll bei Übergabe der Mietsache ist deklaratorisches Anerkenntnis / Keine Schadenersatzansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparaturen ohne vorherige Fristsetzung nach § 281 BGB
- Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nach Bedrohung durch Mieter
- Kündigung wegen Mietrückstände (hier 2 Monate) kann treuwidrig sein, §§ 543, 546, 372, 242 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwaltungsbeirat Kurioses Wohnungseigentümer Mietminderung Veränderung Abmahnung Einstimmigkeit Kündigung Schimmel Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Eigentümerversammlung Gemeinschaftseigentum Garage Telefonwerbung Sondereigentum Arzthaftung Eigenbedarfskündigung Wurzeln Beschluss Tierhaltung Treppenlift Protokoll Jahresabrechnung Abschleppen Miete Anfechtungsklage Makler Nachbarrecht Beirat Teilungserklärung Gegenabmahnung Verwalter Wirtschaftsplan Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
§ 940a ZPO wollte vor der Gesetzesreform die Räumung von Wohnraum per einstweiliger Verfügung erschweren, nicht ermöglichen. Durch die Einführung von § 940a Abs. 2 und 3 ZPO sollte eine Erleichterung des einstweiligen Rechtsschutzes des Vermieters von Wohnraum geschaffen werden.
Dies bedeutet aber nicht, dass einstweilige Räumungsverfügungen im Gewerbemietrecht faktisch ausgeschlossen sein sollen. Vielmehr dürfte für gewerblich vermietete Räume die allgemeinen Regeln des Verfügungsrechts gelten.
Insoweit verbleibt aber ein Wertungswiderspruch, wenn aufgrund des neu geschaffenen § 940a Abs. 2 ZPO eine einstweilige Verfügung im Wohnraummietrecht leichter durchzusetzen ist als im Gewerbemietrecht, der diese Vereinfachung eines Verfügungsgrundes nicht vorsieht.