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Kein Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne bei Empfang der Programme übers Internet; §§ 14 Nr. 1, 22 WEG, Art 4, 5, 14 Abs. 1 GG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 75/12, 21.05.2013
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des LG Frankfurt ist zutreffend. Denn für ausländische Mitbürger besteht zunehmend die Möglichkeit, über das Internet zusätzliche Programme zu empfangen, so dass hierfür die Anbringung einer Parabolantenne nicht mehr erforderlich ist. Das BVerfG (1 BVR 1314/11) hatte in seiner anderslautenden Entscheidung diese Möglichkeit des Empfangs ausländischer Programme wohl noch nicht erkannt.
Verbundene Urteile
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BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BVR 1314/11, 31.03.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 67/08, 16.09.2009
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 5/05, 16.11.2005
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 51/03, 24.02.2004
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BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 1687/92, 09.02.1994
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Meinungsfreiheit Informationsfreiheit ausländischer Mitbürger Ausländer Kultur Kulturelle Funkantenne Parabolantenne Satellitenantenne Satellitenschüssel Fernsehprogramm Wohnungseigentümergemeinschaft
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