Detailansicht Urteil
Fehlerhafter Verteilerschlüssel führt zur Anfechtung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, §§ 10 Abs. 3, 16 Abs. 2 und 3, 21 Abs. 3 und 4 WEG
AG Berlin-Charlottenburg, AZ: 72 C 54/13, 22.08.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kostenverteilung Kostenverteilerschlüssel Abrechnung Wohnungseigentümer Anfechtungsklage rechtsanwalt Frank DOhrmann fehlerhafter Bottrop
Ähnliche Urteile
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Veränderung Gemeinschaftseigentum Kurioses Arzthaftung Verwalter Tierhaltung Organisationsbeschluss Telefonwerbung Gegenabmahnung Wirtschaftsplan Nachbarrecht Treppenlift Einstimmigkeit Makler Sondereigentum Verkehrsunfall Beirat Schimmel Jahresabrechnung Mietminderung Garage Wurzeln Anfechtungsklage Wohnungseigentümer Kündigung Miete Eigenbedarfskündigung Teilungserklärung Abschleppen Eigentümerversammlung Verwaltungsbeirat Protokoll Nutzungsentschädigung Abmahnung Beschluss
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!