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Fällen eines Baumes kann eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung darstellen; §§ 14 Nr. 1, 22 WEG, 139 BGB
LG Hamburg, AZ: 318 S 5/13, 29.05.2013
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LG Düsseldorf, AZ: 19 S 21/13, 31.10.2013
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Keywords: Anfechtungsklage Baum Bäume Pflanzen fällen beseitigen gärtneriche Gestaltung Wohnungseigentümerversammlung Wohnungseigentümergemeinschaft Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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