Detailansicht Urteil
Fällen eines Baumes kann eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung darstellen; §§ 14 Nr. 1, 22 WEG, 139 BGB
LG Hamburg, AZ: 318 S 5/13, 29.05.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Düsseldorf, AZ: 19 S 21/13, 31.10.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Baum Bäume Pflanzen fällen beseitigen gärtneriche Gestaltung Wohnungseigentümerversammlung Wohnungseigentümergemeinschaft Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Beseitigung einer baulichen Veränderung; §§ 18 Abs. 2 Nr. 2, 20 WEG
- Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Aufzug zur Herstellung der Barrierefreiheit; § 20 WEG
- Zur Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft; §§ 9a, 9b, 14 WEG; 1004 BGB
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wohnungseigentümer Makler Abmahnung Mietminderung Beschluss Kurioses Miete Protokoll Einstimmigkeit Sondereigentum Organisationsbeschluss Tierhaltung Gegenabmahnung Verwalter Jahresabrechnung Telefonwerbung Eigentümerversammlung Nutzungsentschädigung Anfechtungsklage Kündigung Treppenlift Garage Veränderung Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum Wirtschaftsplan Abschleppen Wurzeln Nachbarrecht Schimmel Beirat Teilungserklärung Verwaltungsbeirat Arzthaftung Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!