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Verwalter hat keine Vollmacht für die Führung von Aktivprozessen; §§ 27 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 7 WEG
LG Rostock, AZ: 1 S 290/12, 27.06.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Aktivprozess Vollmacht Verwalter Wohnungsverwalter Zahlungsklage Wohngeldklage Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Prozessführungsbefugnis Vertretungsvollmacht Anwalt beauftragen
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